Heute möchte ich an ein Ereignis erinnern, das mit der schmerzhaften Trennungsgeschichte von evangelischem und katholischem Christentum im 16. Jahrhundert zu tun hat: an den Augsburger Religionfrieden von 1555.
Der Ausdruck Religionsfriede erinnert daran, dass es zuvor Krieg gegeben hatte: Krieg zwischen evangelischen Teilen des Heiligen Römischen Reichen und katholischen Teilen unter der Führung des Kaisers, wobei es damals genau genommen mit Evangelisch und Katholisch gar nicht so einfach war, denn der Kaiser und viele andere Beteiligte an diesen Kriegen verfolgten ganz andere, eigene Interessen.
1555 war der Punkt erreicht, wo kein absoluter Sieg der einen oder anderen Seite mehr möglich erschien; und so kam man zum Reichstag in Augsburg zusammen, um die Regeln für ein künftig friedliches Miteinander festzulegen.
Die wichtigste Friedensregel war damals: Alles bleibt so, wie es ist. Gebiete die evangelisch geworden sind, werden nicht mit Gewalt zum alten Glauben gezwungen, und die katholischen Altgläubigen können auch nicht mit Gewalt zum neuen Glauben gezwungen werden. „Cuius regio, eius religio“ hat man das später vereinfacht zusammengefasst: Der jeweilige Landesherr bestimmte, welches Glaubensbekenntnis in seinem Territorium zu gelten hatte. Wer dem nicht folgen wollte oder konnte, sollte die Möglichkeit bekommen, in das Gebiet des jeweils anderen Glaubensbekenntnisses auszuwandern.
Dass es bis heute in Deutschland katholisch und evangelisch geprägte Regionen gibt, hängt immer noch mit den Grenzen von 1555 zusammen.
Der Augsburger Religionsfriede war ein erster Schritt hin zur Religionsfreiheit, die für uns heute selbstverständlich ist. Freilich konnte von individueller, persönlicher Glaubens- und Gewissensfreiheit noch keine Rede sein. Aber zumindest hatte sich die Einsicht durchgesetzt, dass man Glaubensfragen sinnvollerweise nicht mit Krieg und Gewalt lösen kann.
Religionskriege dürfte es aus christlicher Sicht gar nicht geben.
Religionsfriede sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
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