Samstag, 21. Januar 2012

Zündfunke (Rundfunkandacht) am Samstag, dem 21. Januar 2012


Guten Morgen, liebe Hörerinnen und Hörer,

Freiheit heißt unter anderem: Die Gedanken sind frei. Das Gewissen ist frei. Was ich glaube, wovon ich im innersten überzeugt bin, darin bin ich frei. Keiner kann es mir vorschreiben. Und so gehört die Religionsfreiheit zu den elementaren Menschenrechten.

Das war nicht immer so und, und es ist nicht überall so. Wir Christen haben es in dunklen Jahrhunderten und in grausamen Glaubenskriegen lernen müssen: Es kann keinen Zwang geben in Glaubens- und Gewissensfragen.

In unseren westlichen Staaten kann jeder glauben was er will, kann zu der Kirche, Religionsgemeinschaft oder auch Sekte gehören, zu der er will. Er kann auch austreten aus seiner Gemeinschaft, er kann den Glauben wechseln. Das steht in seiner Freiheit. Ob einer mit seinen religiösen Überzeugungen richtig liegt oder nicht, ob ihm sein Glaube nützt oder schadet, das ist seine Sache bzw. eine Sache zwischen ihm und Gott.

Auch wenn ich selber von meinem Glauben überzeugt bin, kann ich niemanden anders zu meinen Überzeugungen zwingen. Ich glaube viel mehr, dass mein Glaube, der christliche Glaube, in sich selber die Kraft hat, Menschen zu überzeugen.

Ich möchte dabei nicht vergessen, dass die Religionsfreiheit in vielen Gegenden unserer Welt nicht die Normalität ist. Während bei uns Buddhisten, Hindus und Muslime mit großer Selbstverständlichkeit leben und auch ihren Glauben leben können, werden in Nigeria Kirchen überfallen und Christen erschossen, werden im Iran Menschen mit der Todesstrafe bedroht, die vom Islam zum Christentum übertreten, wandern aus dem Irak, aus Ägypten und aus den Palästinensergebieten Christen aus, weil sie von der muslimischen Mehrheit benachteiligt und bedroht werden, werden in Nordkorea Christen wie auch Angehörige anderer Religion in Arbeitslager gesperrt, aus denen die wenigsten lebend wieder herauskommen. – Anfang des Jahres hat die Organisation Open Doors erst wieder den Index der weltweiten Christenverfolgung aktualisiert. Die genannten Länder stehen darin auf den vorderen Plätzen.

Die Verfolgung Andersgläubiger ist keine kulturelle Eigenart, die wir eben tolerieren müssen. Es ist die brutale Verweigerung eines Menschenrechtes, das wir für uns selbstverständlich in Anspruch nehmen. Wir dürfen die Verfolgten nicht vergessen, denen dieses Menschenrecht verweigert wird. Und wir dürfen den Wert der Freiheit nicht vergessen, die wir so selbstverständlich genießen.

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